Erstattungssatz

Der Prozentsatz der erstattungsfähigen Kosten, den der Versicherer übernimmt.

Übliche Stufen sind 80, 90 oder 100 Prozent. Der Rest bleibt als prozentuale Selbstbeteiligung bei dir und steigt mit der Rechnungshöhe.

Beachte die Reihenfolge: Erst wird der Erstattungssatz angewendet, dann eine feste Selbstbeteiligung abgezogen - oder umgekehrt, je nach Bedingungen.

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