Impfung

Schutzimpfung gegen Infektionskrankheiten.

Impfungen sind Vorsorge und werden nicht aus dem Krankenschutz, sondern aus der Vorsorgepauschale erstattet, sofern der Tarif eine vorsieht.

Achtung: Manche Bedingungen verlangen einen aktuellen Impfschutz. Fehlt er, kann die Leistung bei einer Infektionskrankheit gekürzt werden.

Merke

Impfpass aktuell halten - er ist im Leistungsfall ein Nachweis.

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