Verjährung
Frist, nach der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nicht mehr durchsetzbar sind.
Es gilt die regelmäßige Frist von drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du davon Kenntnis hattest.
Solange der Versicherer den Fall prüft, ist die Verjährung gehemmt. Nach einer endgültigen Ablehnung läuft sie weiter.
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