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Versicherungsjahr

Zeitraum, auf den sich Jahreshöchstgrenze und Selbstbeteiligung beziehen.

Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Vertragsbeginn, nicht am 1. Januar.

Wichtig bei Behandlungen zum Jahreswechsel: Entscheidend ist in der Regel das Behandlungsdatum.

Verwandte Begriffe

JahreshöchstgrenzeSelbstbeteiligung (SB)

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