Vorerkrankung
Erkrankung, die vor Vertragsbeginn bestand oder erkennbar war.
Vorerkrankungen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Entscheidend ist die dokumentierte Krankengeschichte, nicht allein die formale Diagnose.
Verschweigen im Antrag kann dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall leistungsfrei wird.
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