Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) regelt die Abrechnung tierärztlicher Leistungen in Deutschland. Sie enthält Gebührenpositionen und Gebührenrahmen, aber keine pauschalen Komplettpreise für Krankheiten oder Operationen.
Reguläre Gebühren: einzelne Positionen verstehen
| Einzelne GOT-Position | 1-fach | 2-fach | 3-fach |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Untersuchung Hund/Katze/Frettchen | 23,62 € | 47,24 € | 70,86 € |
| Röntgen – erste/zweite Aufnahme, jeweils | 26,53 € | 53,06 € | 79,59 € |
| Ultraschall | 58,92 € | 117,84 € | 176,76 € |
| CT – eine Körperregion | 350,00 € | 700,00 € | 1.050,00 € |
| MRT | 700,00 € | 1.400,00 € | 2.100,00 € |
Das sind keine vollständigen Behandlungspreise. Weitere Positionen, Medikamente, Material, Labor, Narkose, stationäre Versorgung und Umsatzsteuer können hinzukommen.
Notdienst: 50 € plus erhöhter Gebührenrahmen
§ 4 GOT sieht im tierärztlichen Notdienst eine Notdienstgebühr von 50 € vor. Die dort erbrachten Leistungen werden grundsätzlich vom 2-fachen bis zum 4-fachen Satz berechnet.
Ein Beispiel: Eine einzelne Ultraschallposition mit 58,92 € Basiswert entspricht rechnerisch 117,84 € beim 2-fachen, 176,76 € beim 3-fachen und 235,68 € beim 4-fachen Satz – bevor weitere Leistungen hinzukommen.
Warum Rechnungen trotz GOT unterschiedlich sein können
Die Diagnose allein legt den Preis nicht fest. Relevant sind notwendige Untersuchungen, Bildgebung, Narkose, Operation, Klinikaufenthalt, Medikamente und Materialien.
Was eine Tierkrankenversicherung damit zu tun hat
Ein Tarif sollte klar regeln, wie GOT-basierte Rechnungen erstattet werden. Wichtig sind Gebührenrahmen, Notdienst, Jahreslimit, Selbstbeteiligung, Diagnostik, Klinik, Medikamente sowie Vor- und Nachbehandlung.
Direkt zur Berechnung
Beispiel: Notdienstfaktor richtig lesen
Wird im Notdienst eine einzelne Position mit 100 € Basisgebühr angesetzt, läge ihr Gebührenanteil im gesetzlichen Notdienstrahmen rechnerisch zwischen 200 € und 400 €. Zusätzlich kann die 50-€-Notdienstgebühr anfallen. Eine reale Rechnung kann weitere Positionen enthalten.
Was eine gute Kostenangabe auf Tierstarter erfüllen muss
Jede Zahl braucht einen klaren Status:
- GOT-Basisposition: aus der offiziellen Gebührenordnung,
- rechnerischer Faktorwert: mathematisch aus der Basis abgeleitet,
- variable Zusatzkosten: nicht ohne konkreten Fall beziffern,
- Behandlungsgesamtpreis: nur nennen, wenn dafür eine belastbare Quelle oder transparente Modellrechnung vorliegt.
Damit vermeiden wir, dass eine einzelne Gebührenposition fälschlich wie ein Komplettpreis wirkt.
GOT und Versicherung sind zwei getrennte Ebenen
Die GOT beantwortet, wie tierärztliche Leistungen abgerechnet werden dürfen. Der Versicherungsvertrag beantwortet, welchen Teil einer solchen Rechnung der Versicherer übernimmt. Eine hohe GOT-Rechnung ist deshalb nicht automatisch vollständig versichert; umgekehrt ist eine tarifliche Erstattung nicht die Grundlage für die tierärztliche Gebührenhöhe.
Diese Trennung gehört auf jede Tierstarter-Kostenseite. Sie verhindert, dass Nutzer den Versicherungstarif als Preisdeckel für die Tierarztpraxis missverstehen.
Aktualität
Die aktuell geltende GOT stammt aus der umfassenden Novellierung 2022 und ist seit 22. November 2022 in Kraft. Änderungen an Gesetz oder Verordnung müssen zentral im Tierstarter-Datenmodell gepflegt werden, damit nicht hunderte Kostenseiten manuell auseinanderlaufen.
Was Tierhalter aus einer GOT-Tabelle mitnehmen sollten
Die Tabelle ist vor allem ein Werkzeug, um Größenordnungen einzelner Leistungen zu verstehen. Sie soll nicht dazu dienen, eine tierärztliche Indikation oder den notwendigen Umfang einer Behandlung zu beurteilen. Ob Röntgen, Ultraschall, CT oder MRT medizinisch sinnvoll ist, entscheidet die behandelnde Tierärztin oder der behandelnde Tierarzt.
Für Tierstarter bedeutet das: Kostenwissen unterstützt die finanzielle Planung, ersetzt aber keine medizinische Entscheidung.
Rechenbeispiel: Untersuchung plus Ultraschall
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, warum die GOT in Bausteinen gelesen werden muss. Die allgemeine Untersuchung von Hund/Katze/Frettchen hat in der GOT einen 1-fachen Gebührenwert von 23,62 €, eine Ultraschalluntersuchung 58,92 €. Werden beide Positionen benötigt, ergeben sich allein aus diesen beiden Gebührenpositionen:
| Faktor | Untersuchung + Ultraschall |
|---|---|
| 1-fach | 82,54 € |
| 2-fach | 165,08 € |
| 3-fach | 247,62 € |
Auch diese Summe ist noch kein vollständiger Behandlungs-Endpreis. Labor, Medikamente, weitere Bildgebung, Material oder andere Leistungen können zusätzlich anfallen.
Gerade deshalb ist für Versicherungen nicht nur ein einzelner GOT-Satz relevant. Entscheidend ist, welche Behandlungskomponenten der Tarif überhaupt einschließt und welche Eigenbeteiligung danach verbleibt.
Häufige Fragen
Ja, sie ist eine bundesrechtliche Gebührenordnung.
Nein. Der Faktor bezieht sich auf die jeweilige Gebührenposition; eine Behandlung kann aus vielen Positionen bestehen.
Nein. Der gesetzliche Notdienstrahmen reicht grundsätzlich von 2-fach bis 4-fach.
Nicht pauschal. Medikamente, Material und weitere Rechnungsbestandteile können zusätzlich auftreten.
Quellen
- Gesetze im Internet – Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) – Gesetz / Primärquelle
- Gesetze im Internet – § 4 GOT: Gebühren für tierärztlichen Notdienst – Gesetz / Primärquelle
- Bundestierärztekammer – Gebührenordnung (GOT) – Berufsständische Primärinformation
Beitrag für dein Tier berechnen
Angaben zum Tier machen und den aktuell verfügbaren Schutz berechnen.
