Grundlagen · 6 Min. Lesezeit

Tier mit Vorerkrankung versichern

Was vor Vertragsbeginn schon da war, ist nicht versichert. Diese Regel klingt hart – sie ist aber die Basis dafür, dass Beiträge für alle bezahlbar bleiben.

Was als Vorerkrankung gilt

Eine Vorerkrankung ist jede Erkrankung, die vor Antragstellung bestand oder deren Symptome bereits erkennbar oder tierärztlich dokumentiert waren. Entscheidend ist die Krankengeschichte, nicht nur die formale Diagnose.

  • Chronische Erkrankungen wie Allergien, Arthrose, Niereninsuffizienz
  • Diagnostizierte Dysplasien (HD, ED, Patella)
  • Wiederkehrende Ohren- oder Hautentzündungen
  • Bereits behandelte Tumore

Deine Optionen mit erkranktem Tier

  • Abschluss mit ausdrücklichem Leistungsausschluss für die bekannte Diagnose – alles andere bleibt versichert
  • OP-Schutz statt Vollschutz, um wenigstens unabhängige Operationen abzudecken
  • Beitragszuschlag akzeptieren, wenn der Versicherer ihn anbietet
Falsche Angaben im Antrag sind der schlechteste Weg: Sie führen im Leistungsfall zur Leistungsfreiheit des Versicherers.

Häufige Fragen

Muss ich jede Behandlung im Antrag angeben?

Angegeben werden müssen alle gefragten Umstände wahrheitsgemäß. Im Zweifel lieber mehr angeben – nicht angegebene Erkrankungen gefährden den gesamten Schutz.

Wird ein Ausschluss später wieder aufgehoben?

Manche Versicherer prüfen nach mehreren beschwerdefreien Jahren erneut. Ein Anspruch darauf besteht in der Regel nicht.

Passend dazu

Beitrag für dein Tier berechnen

In zwei Minuten weißt du, was Schutz für dein Tier kostet.

Zuletzt aktualisiert am 01. Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine tierärztliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.