Beitragsfreistellung
Vorübergehende Aussetzung der Beitragszahlung bei laufendem Vertrag.
Nur wenige Tarife bieten das an, etwa bei längerer Abwesenheit oder finanziellen Engpässen. In der Regel ruht dann auch der Versicherungsschutz.
Für die Zeit der Freistellung besteht kein Leistungsanspruch, Wartezeiten können nach Wiederaufleben erneut greifen.
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