Ruhen des Vertrags
Der Vertrag bleibt bestehen, Leistung und Beitragspflicht sind aber ausgesetzt.
Das Ruhen kommt etwa bei Zahlungsverzug vor: Nach qualifizierter Mahnung entfällt der Leistungsanspruch, obwohl der Vertrag formal weiterläuft.
Wird der Rückstand ausgeglichen, lebt der Schutz wieder auf - Schäden aus der Ruhensphase bleiben aber unversichert.
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