GOT (Gebührenordnung für Tierärzte)

Rechtsverordnung, die festlegt, was Tierärzte für jede Leistung berechnen dürfen.

Die GOT definiert für jede tierärztliche Leistung einen einfachen Satz. Abgerechnet werden darf der ein- bis dreifache Satz, abhängig von Aufwand, Schwierigkeit und Umständen der Behandlung.

Im tierärztlichen Notdienst kommt ein gesetzlich vorgeschriebener Zuschlag hinzu. Deshalb entscheidet der im Tarif vereinbarte GOT-Satz darüber, ob du im Notfall zuzahlen musst.

Merke

Nur ein Tarif mit Erstattung bis zum dreifachen Satz deckt Notdienstrechnungen in der Regel vollständig.

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