Notdienstzuschlag

Gesetzlich vorgesehener Aufschlag für Behandlungen außerhalb der Sprechzeiten.

Der Notdienstzuschlag wird zusätzlich zu den einzelnen Leistungen berechnet und separat auf der Rechnung ausgewiesen.

Er fällt an, sobald die Behandlung außerhalb der regulären Sprechzeiten stattfindet – unabhängig davon, wie dringend der Fall tatsächlich war.

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