Halterwechsel
Das versicherte Tier zieht zu einem neuen Halter.
Der Vertrag kann in vielen Fällen auf den neuen Halter übergehen, wenn beide Seiten zustimmen. Wartezeiten und bereits erworbene Rechte bleiben dann erhalten.
Ohne Übertragung endet der Versicherungsschutz mit dem Wechsel, und der neue Halter muss neu beantragen - inklusive neuer Gesundheitsprüfung.
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