Wartezeit

Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein oder nur eingeschränkter Leistungsanspruch besteht.

Üblich sind 5 Tage nach Unfällen, 30 Tage für allgemeine Erkrankungen und bis zu 12 Monate für besondere Erkrankungen, Operationen und angeborene Fehlentwicklungen.

Bei nahtlosem Wechsel aus einem Vorvertrag verzichten manche Versicherer auf die Wartezeit – das muss schriftlich bestätigt werden.

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