Kündigung
Die Beendigung des Vertrags durch Versicherungsnehmer oder Versicherer.
Standard ist die ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist. Bei Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall greifen zusätzlich Sonderkündigungsrechte.
Kündige nie ohne bestätigten Anschlussvertrag: Beim neuen Versicherer beginnen Wartezeiten neu, und zwischenzeitliche Diagnosen gelten dort als Vorerkrankung.
Merke
Erst die neue Police in der Hand, dann die alte kündigen.
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