Erstattung über dem dreifachen Satz
Leistungen jenseits des Regelrahmens der GOT.
Ein Überschreiten des dreifachen Satzes ist nur mit schriftlicher Vereinbarung zwischen Praxis und Halter zulässig, etwa in hochspezialisierten Kliniken.
Wenige Tarife erstatten das; ohne entsprechende Klausel bleibt die Differenz bei dir.
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