Vorvertragliche Anzeigepflicht
Die Pflicht, alle bekannten Gesundheitsumstände im Antrag wahrheitsgemäß anzugeben.
Verschwiegene Vorerkrankungen können den Versicherer zu Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung berechtigen - im schlimmsten Fall Jahre später im Leistungsfall.
Im Zweifel gilt: lieber zu viel angeben. Ein transparent gemeldeter Befund führt oft nur zu einem befristeten Ausschluss, eine Verschweigung dagegen zum Verlust des Schutzes.
Merke
Vollständigkeit im Antrag ist der wichtigste Schutz gegen böse Überraschungen.
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