Einfacher GOT-Satz

Der Basisbetrag, den die Gebührenordnung für eine Leistung vorsieht.

Er ist die Rechengrundlage für jede Position. Tierärzte dürfen ihn je nach Aufwand bis zum Dreifachen steigern, im Notdienst gelten eigene Regeln.

Tarife, die nur bis zum zweifachen Satz erstatten, decken Notdienst und Spezialkliniken oft nicht vollständig ab.

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